Anmeldung / Aufenthalt / Niederlassung von EWR Bürger

Infobrief der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung!


Als Bürger oder Bürgerin der EU haben Sie das Recht auf freie Einreise, Aufenthalt und Niederlassung bis zu drei Monaten.  

Wenn Sie sich länger als drei Monate im Bundesgebiet aufhalten, ist es notwendig, dass Sie spätestens im Laufe des 4. Monats ab Ihrer Einreise (Niederlassung), bei uns eine EWR Anmeldebescheinigung persönlich mittels Antragsformular beantragen (§ 53 NAG). 
Wenn diese Frist überschritten wird, droht eine Verwaltungsstrafe bis zu € 250,-! 

 

Unsere genaue Adresse lautet:

Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung
Dr. Hans Katschthaler Platz 1

5201 Seekirchen

Online Terminvereinbarung:
https://tinyurl.com/BHSU-NA

Terminvereinbarung per Telefon /e-mail:
Frau Karin Pircher +43 575 99-5820 / bh-sl.aufenthaltsrecht@salzburg.gv.at
(Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr)


Antragsformular:
www.bmi.gv.at - Niederlassung - Formulare - EWR Anmeldebescheinigung 


Weitere erforderliche Original Unterlagen (Änderungen vorbehalten):

  • gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Meldezettel
  • österr- e-card oder Nachweis über umfassende Krankenversicherung in Österreich
  • Monatslohnzettel oder Arbeitsvertrag oder Nachweis der Existenzmittel
  • ggf. Heiratsurkunde  
  • ggf. Geburtsurkunde

Die Aufzählung ist abhängig von der Statussituation bei Antragstellung.
 

Kosten: € 44,-- (kostenlos bei Geburt in Österreich und Antragstellung vor dem 2. Lebensjahr)