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Der Antragsteller ersucht um Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 13 des Salzburger Veranstaltungsgesetzes 1997 LGBI. Nr. 100/1997 i.d.g.F. und gibt hierzu folgende Angaben gem. §§ 12-13 leg.cit
Angaben zum Verein bzw. Obmann: