Hinweis:
Sperrstunde höchstens bis 02:00 Uhr möglich!!
Musik- und Ausschankende ist eine Stunde vor der Sperrstunde!!
Nach Musik- und Ausschankende bis Sperrstunde ist die Zeit, in welcher die Gäste die Veranstaltungsstätte geordnet verlassen.
Für Vereine die in einem Gasthaus eine Veranstaltung abhalten gilt die Sperrstunde von 02:00 Uhr.
Sollte diese überschritten werden muss das Formular Sperrstundenverlängerung (0.84 MB) von der Gemeindehomepage ausgefüllt und vom Gastgewerbebetrieb bestätigt werden.