Ansuchen um Sperrstundenverlängerung

Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.

Hinweis

Ansuchen um Verlängerung der Sperrstunden gem. § 1 der Sperrstundenverordnung 2001, LGBI Nr. 56/2001 i.d.g.F.

Für Vereine:

Veranstaltungen die außerhalb von gastgewerblich genutzten Räumlichkeiten, wie z.B. Sonnwendfeuer, Dorffest, Konzert usw. die als Tagesbetrieb mit eigener Genehmigung für Veranstaltungsstätten genutzt werden, ist die Sperrstunde ab 22:00 Uhr festgelegt. Es wird daher angesucht um Verlängerung der Sperrstunde für folgende Veranstaltung:

Hinweis:

Sperrstunde höchstens bis 02:00 Uhr möglich!!

Musik- und Ausschankende ist eine Stunde vor der Sperrstunde!!

Nach Musik- und Ausschankende bis Sperrstunde ist die Zeit, in welcher die Gäste die Veranstaltungsstätte geordnet verlassen. 

Für Vereine die in einem Gasthaus eine Veranstaltung abhalten gilt die Sperrstunde von 02:00 Uhr. 

Sollte diese überschritten werden muss das Formular Sperrstundenverlängerung (0.84 MB) von der Gemeindehomepage ausgefüllt und vom Gastgewerbebetrieb bestätigt werden. 

Um Zustellung der Bescheinigung wird schriftlich an den Obmann ersucht
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