Anmeldung / Aufenthalt / Niederlassung von EWR Bürger

Infobrief der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung!

Als Bürger oder Bürgerin der EU haben Sie das Recht auf Einreise, Aufenthalt und Niederlassung bis zu drei Monaten

Wenn Sie beabsichtigen, sich länger als drei Monate im Bundesgebiet aufzuhalten, ist es notwendig, dass Sie dies spätestens vier Monate ab Ihrer Einreise (Niederlassung), bei uns anzeigen.

 

Unsere genaue Adresse lautet:

Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung
Karl-Wurmb-Str. 17
5020 Salzburg

 

Wie soll die Anzeige Ihrer Niederlassung erfolgen:

Durch einen Antrag auf Ausstellung einer Anmeldebescheinigung für EWR Bürger. Das Formular finden Sie unter www.oesterreich.gv.at unter "Formulare".

 

Erforderliche Unterlagen (bitte in Original und Kopie; Änderungen vorbehalten):

  • gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • im Falle der Erwerbstätigkeit: Bestätigung des Arbeitsgebers oder Nachweis der Selbständigkeit
  • Nachweis über ausreichende Krankenversicherung
  • Nachweis über ausreichende Existenzmittel
  • eventuell Heiratsurkunde und Geburtsurkunde

 

Kosten: € 15,--

 

Im Falle von Rückfragen steht Ihnen die zuständige Sachbearbeiterin, Frau Reinisch, zur Verfügung, die unter Tel. 0662/8180-5828 von Montag bis Donnerstag von 8,00 bis 12,00 Uhr im 2. Stock, Zimmer Nr. 205 erreichbar ist. Um Ihnen längere Wartezeiten zu ersparen, wird um Terminvereinbarung ersucht.

 

Wir bitten um Verständnis, dass die Nichtanzeige bei uns einen strafbaren Tatbestand darstellt.