Wird bei einer Geburt üblicherweise von der Hebamme oder vom Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt vorzulegen:
- Geburtsurkunde beider Elternteile,
- Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
- Heiratsurkunde der Eltern
- allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden
- Vaterschaftsanerkennung (bei nicht ehelicher Geburt), persönliche Anwesenheit des Vaters erforderlich mit seiner Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis (Ausländer Reisepass o.ä.)
(gebührenfrei)
Zuständig: Herr Stefan Spöcklberger, Standesamt Oberndorf
Tel: +43 6272 4225 12
Fax: +43 6272 4225 14
E-Mail: standesamt@oberndorf.salzburg.at