Auslandsösterreicher

Österreicherinnen / Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland (Auslandsösterreicherinnen / Auslandsösterreicher) müssen – im Gegensatz zu Österreicherinnen / Österreichern mit Hauptwohnsitz in Österreich – einen Antrag stellen, um in die (Europa-)Wählerevidenz aufgenommen zu werden bzw. um darin zu verbleiben.

Sie sind wahlberechtigt bzw. stimmberechtigt bei Wahlen auf Bundesebene (Bundespräsidentenwahl, Nationalratswahl, Europawahl), Volksbefragungen und Volksabstimmungen.

 

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Zuständig