PV-Anlagen Förderung der Gemeinde 2023

Die Bevölkerung von St. Georgen hat in den vergangenen 3 Jahren sehr stark in nachträglich errichtete Photovoltaik-Anlagen auf Privathäusern und Landwirtschaften investiert. Das Interesse ist auch für das angelaufene Jahr 2024 sehr hoch und einige Objekteigentümer haben sich in den letzten Monaten im Gemeindeamt für die Gemeindeförderung vormerken lassen. Der Fördertopf des Jahres 2023 war Ende Oktober 2023 ausgeschöpft.

Seit Beginn dieser Gemeindeförderung im Jahr 2021 hat die Gemeinde St. Georgen bereits € 32.500,00 an Förderung ausgeschüttet.

Der Natur-, Umwelt- und Ökologieausschuss hat sich am 3. Oktober 2023 erneut für eine Gemeindeförderung von Photovoltaikanlagen im Jahr 2024 im Rahmen der e5-Gemeinde ausgesprochen.

Die Förderhöhe pro Objekt wurde mit € 250,-- für max. 5 kWp wie im Jahr 2023 beibehalten. Neubauten, Unternehmen und Genossenschaften werden weiterhin nicht gefördert.

Die bereits im Gemeindeamt vorgemerkten Interessenten werden ersucht, fehlende Unterlagen (Rechnungskopie, Zahlungsbestätigung und Bankverbindung) umgehend nachzureichen.

Wenn Sie bei Ihrem bestehenden Privathaus eine Photovoltaik-Anlage (Ausführung am Dach, im Garten oder als Zaun - spielt dabei keine Rolle) im Jahr 2023 errichtet haben oder geplant haben, eine im Jahr 2024 zu errichten, können Sie sich jederzeit im Gemeindeamt, Abt. Finanzverwaltung mit Vorlage der Rechnung samt Zahlungsbestätigung melden.