Wahlkarten

Eine Wahlkarte kann schriftlich oder mündlich (durch persönliches Erscheinen) bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Telefonische Anträge sind nicht möglich.

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Bei persönliches Erscheinen (mündlicher Antrag): mit Identitätsdokument (z. B. amtlicher Lichtbildausweis)
  • Bei schriftlichem Antrag: glaubhafter Nachweis der Identität (z. B. durch Angabe der Passnummer, durch Vorlage der Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde)

Siehe auch: www.wahlkartenantrag.at

Zuständig