Anmeldung Gemeinde-Schülertransport (verbindlich)

Wie bereits seit Jahren bekannt, werden seitens des Finanzamtes die meisten bis dahin durchgeführte Fahrten der Schülerbeförderungen im Gelegenheitsverkehr nicht mehr bezahlt. Das heißt, dass die Kinder zur öffentlichen Bushaltestelle gehen und sich des öffentlichen Verkehrsmittels bedienen müssten (Bis zu 2 km Fußweg und eine Wartezeit von einer Schulstunde sind dabei laut Richtlinien zumutbar). Da es sich bei den Schulwegen oft um stark befahrene Straßen ohne Gehsteige handelt oder auch die Landesstraße ohne Fußgängerübergang zu queren ist, kann dies für Kinder gefährlich sein, weshalb seit Streichung vieler Fahrtstrecken im Gelegenheitsverkehr in der Gemeinde solche Fahrten für Schüler unter Kostenbeteiligung von Eltern durch die Gemeinde selbst organisiert und durch die Fa. Niedermüller durchgeführt werden.

Der Schulausschuss der Gemeinde hat festgelegt, dass die Gemeinde den Schülertransport im Gelegenheitsverkehr ähnlich wie den Kindergartentransport organisiert, sofern sich genügend Eltern beteiligen. Wenn die teilnehmenden Eltern einen Kostenbeitrag des im Haushaltsbeschluss der Gemeinde St. Georgen festgesetzten Tarifs (derzeit € 30,00 monatlich) bezahlen, würde somit die Gemeinde die restlichen anfallenden Kosten übernehmen. 

Diese Maßnahme soll ein Beitrag zur Sicherheit der Volksschulkinder sein. Es ist dies sicher für die Eltern aber auch für die Gemeinde eine Belastung, die aber im Hinblick auf den Sicherheitsfaktor für die Kinder vertretbar erscheint. 

Angeführt darf noch werden, dass es sich um eine völlig freiwillige Beteiligung von Eltern handelt, es besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme.

Des Weiteren dürfen wir darauf hinweisen, dass nach Rücksprache mit Fa. Niedermüller, Kinder, die die Verhaltensregeln im Bus nicht beachten und den Anweisungen des Busfahrerteams nicht Folge leisten, jederzeit von der Beförderung ausgeschlossen werden können. Bereits angefallene Kosten eines laufenden Monats werden dann nicht rückerstattet.

Sollten Sie für das nächste Jahr einen Bedarf an Bustransport haben, geben Sie diesen bitte über das untenstehende Formular an.

Dieses Formular gilt für alle Schulkinder für das Schuljahr 2024/2025. Auch für Kinder, die dieses Jahr bereits mit dem Bus gefahren sind!

Das Formular ist bis zum 13.04.2024 auszufüllen.

Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.

Abbuchungsauftrag

Ich nehme an der Einrichtung zur Beförderung von Schulkindern im Gelegenheitsverkehr für mein Kind für das Schuljahr 2024/25 teil und erkläre mich bereit, einen monatlichen Kostenbeitrag in der Höhe des im Haushaltsbeschluss der Gemeinde St. Georgen bei Salzburg festgesetzten Tarifs zu bezahlen (10x).

Der Unkostenbeitrag wird bei Zustandekommen dieses Gelegenheitsverkehrs mittels Abbuchungsauftrag monatlich abgebucht. Der Betrag soll von meinem oben angeführten Bankkonto abgebucht werden, dessen ich hiermit ausdrücklich zustimme.

Ich/Wir benötige/n
Fahrt
Hinfahrt

Schulkinder werden so abgeholt, dass sie frühestens zum Start der Frühaufsicht und spätestens pünktlich zu Unterrichtsbeginn in der Schule sind. Späteste mögliche Zeit bitte angeben, wenn berufsbedingt notwendig.

Rückfahrt Schulkinder

Schulkinder werden nach dem Stundenplan im Anschluss an den Unterricht nach Hause gebracht. Die Kinder warten selbständig beim Bushäuschen bzw. im Hartplatz, bis sie vom Bus abgeholt werden. 

WICHTIG!

Mit Abschicken dieses Formulars bestätige ich die verbindliche Anmeldung meines Kindes für den Kindergarten- / Schultransport inklusive der anfallenden Kosten im kommenden Schuljahr. Änderungen bei den Abholzeiten sind nach Erstellung des Busplans nicht möglich. Mir ist bewusst, dass sich die Busgebühren mit der jährlichen Anpassung des Haushaltsbeschlusses der Gemeinde St. Georgen (ersichtlich auf der Homepage der Gemeinde) ändern können.

Info

Der Busplan wird bis spätestens Juni unter Berücksichtigung vieler Gegebenheiten (Wohnort, Schulbeginn, Busgröße, …) erstellt und so bald als möglich zur Kenntnis gebracht. Die Touren müssen ggf. nach der Erstellung des Stundenplans für die Schulkinder überarbeitet werden. Somit erhalten Sie die endgültige Fassung des Busplanes in der ersten Schulwoche.

Datenschutz
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